Entscheidend ist die Art und Menge der verwendeten Gefahrstoffe. Die gesetzliche Grundlage hierfür bietet die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV), die alle Regelungen zum sicheren Umgang mit gefährlichen Substanzen im Betrieb festlegt.
In der Praxis gilt: Ein Unternehmen, das regelmäßig mit gefährlichen Stoffen arbeitet, muss selbst fachkundiges Personal im Unternehmen habe oder einen externen Gefahrstoffbeauftragten bestellen. Dieser übernimmt die Überwachung und Umsetzung der gesetzlich vorgeschriebenen Schutzmaßnahmen.