Die genaue Notwendigkeit eines externen Gefahrgutbeauftragten hängt von verschiedenen Faktoren ab, die in der Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GbV) detailliert geregelt sind. Grundsätzlich gilt: Jedes Unternehmen, das gefährliche Güter auf der Straße, der Schiene, auf Binnengewässern oder auf See befördert, muss einen Gefahrgutbeauftragten bestellen. Auch wenn Ihr Unternehmen nur an der Beförderung beteiligt ist (z.B. durch Verpackung, Verladung, Abfüllung), kann eine Beauftragungspflicht bestehen. Darüber hinaus spielen die Mengen und die Art des Gefahrguts eine Rolle. Im Zweifel kontaktieren Sie uns einfach – dafür sind wir da.