Unternehmen sind unter gewissen Auflagen dazu verpflichtet, einen Gefahrstoffbeauftragten zu engagieren. Dies kann eine externe oder interne Person sein. Gemäß der Gefahrstoffverordnung (kurz: GefStoffV) muss jedes betroffene Unternehmen einen Gefahrstoffbeauftragten benennen.
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