Nein, die Bestellung einer externen Fachkraft für Arbeitssicherheit ist nicht gesetzlich vorgeschrieben, Unternehmen können auch einen internen Mitarbeiter dafür beauftragen. In vielen Fällen ist dies für Unternehmen jedoch aus wirtschaftlichen und betriebsinternen Gründen nicht möglich oder rentabel. Dann stellt eine externe Sicherheitskraft die ideale Wahl dar.