Abfallbeauftragter

Der Abfallbeauftragte übernimmt die Rechte und Pflichten aus den §§59 und 60 KrWG.

Wir überwachen die Wege von der Abfallentstehung oder -anlieferung bis zur Abfallverwertung bzw. -beseitigung.

Und stellen somit die Einhaltung der Bedingungen und Auflagen sicher.

Durch die regelmäßige Dokumentation können wir Mängel frühzeitig beseitigen und parallel Maßnahmen zur Optimierung implementieren.

Auch die Dokumentation nach Gewerbeabfallverordnung oder die Schulung Ihrer Mitarbeiter oder der verantwortlichen Personen kann durch unser Know-how abgebildet werden.


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marko richter

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